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Höchstgeschwindigkeit auf Autostrassen in DE
#1
Eine Frage an die vielen Leute aus Deutschland im Forum:
Wieviel ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autostrassen in Deutschland, wenn keine weiteren Beschränkungen signalisiert sind? An der Grenze ist nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h) und ausserorts (100 km/h) angegeben, und die Leute, die wir in Deutschland getroffen haben, waren sich diesbezüglich auch nicht ganz sicher.
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#2
In Deutschland wird sowas als Kraftfahrstraße bezeichnet.

Höchstgeschwindkeit beträgt im autobahnähnlichen Zustand tatsächlich Tempo 130. Andernfalls wie gehabt Tempo 100; mit dem Unterschied, dass nicht mit langsamen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.

Ausdrückliches Wendeverbot.
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#3
Die 130km/h sind aber sowohl bei Autobahnen als auch bei den entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen die Richtgeschwindigkeit, nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

§3(3) StVO:
Zitat:Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle
Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, für
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit
Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen
und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie
für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html

EDIT: Siehe auch §18(5) StVO:
Zitat:Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. 2Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen...

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html
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#4
Allerdings ein kleiner Hinwies aus der Aktuellen Rechtsprehung:

Wenn man einen übrholvogng bginnen will und ementsprhend eine Linke Spur belegen will, muß man "nur" gucken, ob jemand innerhalb des Bremsradius eines 130er-Fahrers kommt. Mann muß nih ami rechnn, das von Hintn jemand mit 300 kommt. Der hat dann im Falle eins Unfalls 100% schuld ... alleine weil er deutlih mehr als die Richgeschindigkeit gefahren ist.

Und noch ein Hinweis:
An der Grenze ist KEIN Schild, das auf den Auobahnn eine 130-Begrnzung zeigt. Da ist bei den Autobahnen eine "Richtgeschwindikeit" gezeigt (Nix rotes Schild). Diese ist bei der Zentralisierung dieser Schilder innerhalb der EU (1960?? oder schon vorher ??) extra für Deutschland definiert worden....

P.P.S. Wustet Ihr, das Deutschland mittlerweile das Haupttransitland innerhalb dr EU ist?
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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#5
Genau so ist es die 130 km/h ist die emphohlene Geschwindigkeit auf Autobahnen. Wer schneller fährt und in einen Unfall verwickelt ist, bekommt zumindest eine Mitschuld.

Deshalb nur schneller fahren wenn die Autobahn leer ist und man weit genug sehen kann.

Für Bundesstraßen und Landstraßen gilt max. 100 km/h.

Im Ort max. 50 km/h.

Es sei denn es ist etwas anderes ausgeschildert. In Deutschland gibt es ja zu jeder Regel auch mindestens eine Ausnahme.
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