17-09-2009, Thursday-23:24:57
Soweit ich weiss, ist der einzige Teil des Urheberrechts, den man nicht "weggeben" kann, der, als Autor namentlich genannt zu werden.
Andere Rechte, wie zB Nutzung und Vervielfaeltigung, darf man durchaus abgeben.
Um unters Urheberrecht zu fallen, muss das Werk aber eine gewisse "Gestaltungshöhe" erreichen, was bei einem kurzen Posting (wie diesem) wohl kaum der Fall sein wird.
Tja, aber die Tatsache, dass man ein Werk erschaffen hat, kann man nunmal prinzipbedingt nicht weggeben (dazu braeuchte man schon ne Zeitmaschine
). Ein Werk dagegen schon.
Andere Rechte, wie zB Nutzung und Vervielfaeltigung, darf man durchaus abgeben.
Um unters Urheberrecht zu fallen, muss das Werk aber eine gewisse "Gestaltungshöhe" erreichen, was bei einem kurzen Posting (wie diesem) wohl kaum der Fall sein wird.
Zitat:selbst wenn wir etwas herschenken oder aufgeben wollen zum Wohle aller, dann geht es gar nicht, und man muss es behalten
Tja, aber die Tatsache, dass man ein Werk erschaffen hat, kann man nunmal prinzipbedingt nicht weggeben (dazu braeuchte man schon ne Zeitmaschine
