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Suche Installationssoftware von Windows!
#31
Zitat:Original von Cruzer
Wenn der Aufkleber am Gehäuse ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine OEM Version, die (in allen Länder, seit Windows XP mit Ausnahme einiger Europäischer Staaten) nur zusammen mit dem Rechner (weiter)verkauft werden darf!
Das behauptet dieser Hersteller anscheinend nicht mehr, nachdem unser Bundesgerichtshof ihm das Gegenteil schriftlich gegeben hat. Aber es gibt weiterhin die Hindernisse mit dem COA-Aufkleber (Aktivierungsverfahren) und dem meistens fehlenden eigenständigen Datenträger.
Allerdings gibt es den Gerichtsstreit zwischen Oracle und demselben Gebrauchtsoftwarehändler, der anders ausgegangen ist. EDIT: Der BGH wird sich noch darum kümmern, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Zitat:Original von whoami
Da bin ich anders informiert. Der Datenträger alleine Berächtigt dich zu gar nichts
Naja: der Hersteller kann (und praktisch jeder macht es auch) den Benutzer zwingen, neben dem Kaufvertrag vor Benutzen/Installieren der Software auch einen "Lizenzvertrag" abzuschließen, mit dem die Rechte des Benutzers and der Software (im gesetzlichen Rahmen) weiter eingeschränkt werden können (aber auch erweitert, gerade bei Freeware). Wer diesen Vertrag nicht abschließen will, kann die Software nur ungeöffnet zurückgeben (nicht gerade eine nützliche Handlungsoption), wobei er bei Bundle-Software (OEM-OS) fast kein Geld zurückbekommt. Außerdem wird der Besitzer schon im Rahmen der Gesetze deutlich eingeschränkt bei dem, was er mit der Software anstellen darf.
Quelle: Publikationen eines Fachanwalts, aus meiner Erinnerung wiedergegeben.

Ich bin vielleicht auch nicht auf dem aktuellen Stand. Die Hersteller sorgen übrigens dafür, dass die Gesetze nach ihren Wünschen gestaltet werden, auch über Umwege.
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#32
Kleiner Hinweis zu den abzunickenden "Lizenzverträgen".

Nach Deutschem Recht versucht der Softareanbieter NACH dem kauf den Vertrag zu ändern. Dieses ist für den Kunden nicht zu erwarten und damit nicht rechtens.

Nur .. wer findet für 50,- Euro Software einen Juristen der bei der Klage hilft ... und bei den teuren Software wissen die Softwarehäuser (Microsoft, Apple, Adobe etc.) durchaus, das Sie in Deutschland (und weitgehend in Europa) darauf nicht pochen können ....
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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#33
allmächd na do wos i nur dass des Windows XP guat is.

Pfietseuch beinand. (bayerisch für Auf Wiedersehen)
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