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Suche Installationssoftware von Windows!
#21
Ne, keine Sorge. Erst mal entwickle ich nur im Kopf. Und das kann ich eh am besten, wenn ich im Bett liege. Oder unter der Dusche stehe. Oder träume. Oder im Auto sitze. Und da geht zeichnen sowieso nicht soooo gut. Wink
''Amicus est alter ego!''
(Ein Freund ist ein zweites Ich!)

HD2City
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#22
bruahaha Smile wow hui freut mich wenn ich da jetzt die initialzündung hatte... ich bekommt doch jetzt eine gute bewertung im Forum und 5% tantiemen?
... den Button "suche" im Forum habe ich gesehen und als solchen erkannt... Wink

... manchmal muss man die ironie aus den posts rauslesen um nicht "allez phalsch" zu verstehen
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#23
Klar, vorausgesetzt, ich verkaufe das Spiel mal. Wenn Ichs mache, dauert das aber noch. Die Bewertung kriegst du auch.
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HD2City
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#24
Zitat:Original von Schnils
Zitat:Original von Nico192
Du hast soeben eine total coole Idee gehabt.
Wie wäre es mit einem Simutrans-Brettspiel?
So nach der Art von Carcassonne. Wäre doch total cool. In meiner Freizeit bastle ich manchmal Brettspiele. Ich werde mich mal an sowas versuchen. Mal sehen, was rauskommt.
Vielleicht steht Simutrans irgendwann im Supermarkt...

wie willst du denn 20 züge gleichzeitig über die karte laufen lassen, oder die kosten berechnen, die Zeit etc.?

das wird dann ein Multiplayer spiel Smile gibts eigentlich micromachine züge?

oder verwenden wir dann die N-Spur?
... den Button "suche" im Forum habe ich gesehen und als solchen erkannt... Wink

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#25
Ich würde da eher aufpassen!
Zitat:Original von Nico192
Bei XP kannst du mittlerweile eine Lizenz ohne Probleme mehrmals nutzen. Bei Vista ebenso. Nur bei Seven achtet Microsoft noch auf die Benutzung der Lizenzen. Aber auch da sind sie meist kulant. 2 mal geht's meistens.
(Nur bei Home Versionen!)
Die Professional Versionen (auch XP) mekern bereits nach 3 mal auf den selben Rechner installieren. Anrufen und die Sache klären hilft dann jedoch.

Falls du jedoch bereits einen Vista Key besitzt, ist es nicht illegal eine fremde CD zu verwenden, oder dir von deinem Händler eine Neue zu besorgen.
Ex-Entwickler und Gründer des pak192.comic, Betreiber von Simutrans Hosting
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#26
Um es zu verdeutlichen:

Nicht die CD, sondern der Key definiert das "Original".
Rechtlich gesehen dagegen "Rechnung für eine Software" ;o)

Habe schon privat jemanden, dessen Original-CD kaputt war (zerkratzt) mit einem meiner ausgeholfen. Aber die Leute hatten auch immer noch den Original Key-Code.

Wenn jemand KEINEN Originalen Key-Code hat, dann .... Finger weg!!

Btw:
Beschaffung von Software sollte man nicht über ein offenes Forum diskutieren :o)
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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#27
Zitat:Original von wernieman
Nicht die CD, sondern der Key definiert das "Original".
Ich denke nicht: durch das Urheberrecht (also das Gesetz) ist der Inhalt des Datenträgers geschützt, nicht der Schlüssel. Letzterer ist in Verbindung mit der Aktivierung ein technisches Hilfsmittel für den Hersteller, um den gröbsten Unfug zu vermeiden, weil man Datenträger ja einfach kopieren kann. Durch vertragliche Regelungen kann man natürlich das Recht erhalten, von einem Datenträger mehrere Installationen vorzunehmen.

(Nö, ich bin kein Jurist.)
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#28
Rein Rechtlich:

Du kaufst in Produkt um es zu verwenden, hier Software. Der Hersteller muß Di auch ie Möglichkeit geben es zu verwenden zu können.

Nachweis das Du es rechtlich darfst: Rechnung und Zahlungsbeleg.

Hinweis: Key und/oder Original CD

Falls Du Original CD verlohren hast, darfst Du durchaus von einem Freund Dir eine andere ausleihen, solange Du den Nachweis der Rechtmäßigkeit hast.

Hintergrund warum ich mich auskenne:
Bei einem Freund von mir wurde eine etwas Teurere Chip-Design-Softare für 10 Plätze gekauft (Preis einer Lizenz im 5 Stelligen Bereich). Da es nicht einfach war die Software in Betrieb zu nehmen, wurde sie nicht 10 mal Installiert, sondern der Testrechner wurde 10 mal geklont. Dadurch wurde 1 Key 10 mal verwendet, anstatt die gekauften 10 Keys.

Zwischendurch wurde durch ein Lagerbrand die Original-CD und die Rechnungen vernichtet, aber durch den Lieferanten konnten Ersatzrechnungen beschaffen werden, die Zahlungsbeleg (Kontoauszug) waren auch vorhanden.

Es kam wie es kommen musste: Bei einem Service-Besuch eines Technikers hat der den Service verweigert, da 10 mal der gleiche Key und damit für Ihn mit Illegal. Da die Software 10 mal gekauft wurde (s.o.) war dem Techniker und später dem Produzent egal.

Vor Gericht hat dann der Richter entschieden:
- Durch Rechnungskopie / Zahlungsbeleg konnte der Kauf von 10 Lizenzen nachgewiesen werden
- Key/Original Datenträger ist rein rechtlich irrelevant für die Verwendung

Folge:
- Hersteller hat sich geweigert die Nutzung der Software für den Kunden zu ermöglichen (Support-Verweigerung), obwohl Kunde gekauft
-> Hersteller hat Software zurückzunehmen (Sogar wegen "offensichtlicher" Schuld seinerseits zu 100%)
- In der Zeit des Streites konnte Kunde mit der Software nicht arbeiten
-> Schadenersatz durch den Hersteller

Dem Hersteller hat diese Summen durchaus mehr als geschmerzt, da die Revision des Urteils wegen Eindeutigkeit abgelehnt wurde.

Ich war damals als Netzwerktechniker mit in dem "Projekt" involviert und hatte bei der "Siegesfeier" ein sehr Ausführliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt.
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

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#29
Habe ich das Originalmedium (und es ist nicht geklaut), dann brauche ich weder Rechnung noch Kassenbon, um die Software verwenden zu dürfen. Der "Key"/"COA-Sticker" hingegen ist nur ein Stück buntes Papier, und das allein berechtigt erst einmal zu gar nichts. Dummerweise kann man ohne dieses die Software nicht installieren, und im "Lizenzvertrag" steht auch überlicherweise, dass man die Software nur mit allem drum und dran weitergeben/verkaufen darf. Blöd ist es, wenn der Aufkleber am Gehäuse nicht ohne Zerstörung abgezogen werden kann und/oder die Software nur auf der Festplatte vorinstalliert wurde. ("Lizenzvertrag" in Anführungszeichen, weil das nur der ziemlich erfolgreiche Versuch ist, amerikanisches Rechtsverständnis dem deutschen/europäischen Recht überzustülpen.) Aber wo kein Kläger, da kein Richter...

Zu Werniemans Fallbeschreibung: ich kann zu einigen Aspekten nur Vermutungen anstellen, vielleicht sind auch einige (juristisch) ausschlaggebende Details nicht enthalten (welche Verträge wurden geschlossen - reiner Kaufvertrag über Software in Kartons oder etwas anderes? Was steht im "Lizenzvertrag"?), außerdem habe ich keinerlei juristische Ausbildung, aber ich versuche mich mal in Wahrsagerei:
Die Rechnung diente hilfsweise dazu, den Erwerb der Software und besonders des Nutzungsrechts nachzuweisen. Der Anwender konnte glaubhaft machen, dass die Medien vernichtet wurden - die Gegenpartei hätte also beweisen müssen, dass dem nicht so war, sondern dass sie (und die übrigen neun Schlüssel) verkauft oder anderweitig benutzt wurden, und das kann sie typischerweise nicht. Der Verlust des Nutzungsrechts (bzw. die Nichtanerkennung) wegen des Verlusts der Medien oder der Verwendung eines einzigen Lizenzschlüssels für alle Rechner wäre unbillig gewesen, und die vorhandenen Installatationen können als Sicherheitskopien gelten. Vor allem kommt es darauf an, dass dem Hersteller kein Schaden entstand oder gegen seine Rechte verstoßen wurde, weil der Einsatz der Software nachweislich zulässig war und auch komplett bezahlt wurde.
Der Hersteller hat vermutlich gedacht, er hätte einen dicken Fisch an der Angel (Chance für Schadensersatz wegen Massenraubmordkopien, äh, unlizenzierte Nutzung) *und* stünde gleichzeitig am längeren Hebel (Supportverweigerung bei unternehmenskritischer Software), also blieb er hart. Die Gegenseite hat ihn dann ins Messer laufen lassen.

Zu dem Themenkreis habe ich teils eine andere Sichtweise als die Computerbranche (speziell meine Kollegen), ich lese aber die Veröffentlichungen von Fachjuristen (z.B. in der c't) sowie Gerichtsurteile aufmerksam und mit viel Interesse. Was die Hersteller in ihre Verträge schreiben (bzw. was sie später in den Text hineininterpretieren), scheitert oft genug an den Gesetzen.

EDIT: Tippfehler
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#30
Zitat:Original von whoami
Blöd ist es, wenn der Aufkleber am Gehäuse nicht ohne Zerstörung abgezogen werden kann und/oder die Software nur auf der Festplatte vorinstalliert wurde. ("Lizenzvertrag" in Anführungszeichen, weil das nur der ziemlich erfolgreiche Versuch ist, amerikanisches Rechtsverständnis dem deutschen/europäischen Recht überzustülpen.) Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Wenn der Aufkleber am Gehäuse ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine OEM Version, die (in allen Länder, seit Windows XP mit Ausnahme einiger Europäischer Staaten) nur zusammen mit dem Rechner (weiter)verkauft werden darf!

Zitat:Original von whoami
Habe ich das Originalmedium (und es ist nicht geklaut), dann brauche ich weder Rechnung noch Kassenbon, um die Software verwenden zu dürfen. Der "Key"/"COA-Sticker" hingegen ist nur ein Stück buntes Papier, und das allein berechtigt erst einmal zu gar nichts.
Da bin ich anders informiert. Der Datenträger alleine Berächtigt dich zu gar nichts!
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