Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Duldungsanfrage, YouTube und Monetarisieren
#11
Wenn jemand fragt, ob eine tote Katze in den Biomüll soll, wie sinnvoll ist es dann darauf hinzuweisen, dass man sie einfach Nachts reinschmeißen soll, wenns keiner sieht? Und wie blöd ist es dann erst, nicht festzulegen, was in die Biotonne darf, weil ja trotzdem jemand Nachts eine tote Katze reinwerfen könnte? Da lebt jemand in seiner eigenen Welt.
#12
Der Knaller ist, dass hier zwar noch nicht klar ist, ob es eine Freigabe gibt, egal wie die jetzt aussehen würde, die Videos aber schon hochgeladen sind! Respekt!
#13
Bevor das hier zu sehr entgleist: Die Artistic Licence erlaubt Videos, Freeware paksets (pak64/128.german und pak.96/192Comic) nach deutschem Urheberrecht nicht (da die gar keinen Lizenz haben). Also wenn irgendwer von pak192.comic oder pak128german hier sein Ok gibt, dann würde ich das als offiyielle Zustimmung auffassen.

Da die Youtube-Videos eh in der USA lagern, stellt sich allerdings die Frage, in wieweit das deutsche Recht noch relevant ist.Ich glaube, nicht mal deutsche Richter könnten das momentan einstimmig beantworten. Nach englischen Recht sind nämlich Freeware-Paks auch ohne Problem zu kommerzialisieren.

Insofern freue ich mich, das überhaupt jemand fragt und eigentlich auch über jedes gelungene Video im Netz.
#14
prissi,'index.php?page=Thread&postID=112857#post112857' schrieb:Freeware paksets (pak64/128.german und pak.96/192Comic) nach deutschem Urheberrecht nicht (da die gar keinen Lizenz haben).
Pak192.comic steht, wie weiter oben schon erwähnt, unter CC-BY-SA. Verbreiten, verändern und verkaufen ist damit erlaubt, solange die Autoren genannt werden. Veränderte Werke stehen weiterhin unter CC-BY-SA, aber ob das für ein Video überhaupt gilt, sei mal dahingestellt - falls dem so wäre, wäre ja auch nichts verloren.

EDIT@Reiter:
Wieso, passt doch prima zum Intro Big Grin
#15
Die Videos wurden am Samstag hochgeladen, da ist auch die Anfrage hier gestellt worden.
So was nennt man vollendete Tatsachen.

Freunde schaffts Du Dir mit so einem Vorgehen nicht!

Die Einführung in Teil 1 ist auch nicht gerade eine Werbung für Simutrans.
Wenn Interessiert ein Spiel, bei dem explizit darauf hingewiesen wird, das es von 1999 stammt. Werbung für ein Spiel sieht anders aus!!
#16
The Transporter,'index.php?page=Thread&postID=112859#post112859' schrieb:...
Wenn Interessiert ein Spiel, bei dem explizit darauf hingewiesen wird, das es von 1999 stammt. Werbung für ein Spiel sieht anders aus!!

Nur so nebenbei, WoW ist von 2003 und trotzdem spielen es Leute immer noch und fangen damit an.

Ausserdem ist das eine Falschangabe, Simutrans stammt von 1997.
Und wenn man zu Simutrans im Web stöbert, findet man einiges was bis ins Jahr 2004 und weiter zurück geht. Von daher wäre es Unsinn zu sagen das Simutrans ein neues Spiel wäre was es noch nicht lange gäbe.

Letztlich ist es trotzdem ne gute Werbung, denn welches Spiel ist nach 20 Jahren immer noch aktuell genug um Videos davon zu machen?

Und auf YouTube gibt es bereits so viele Videos von Simutrans. Und ich glaube nicht das da jeder Einzelne ne explizite Genehmigung erhalten hat.

Von daher wenn man hier schon Diskutiert, sollte man zuerst mal prüfen ob sich die Bestimmungen von YouTube ( und damit Google ) überhaupt mit den von Simutrans und Grafiksets verwendeten Lizenzen verträgt. Soviel ich nämlich weis, räumt sich Google weitreichende Nutzungsrechte ein an den Inhalten die man bei den diversen Diensten von Google hoch lädt.

Analog verhält sich das bei Facebook.

Ich kenne die Bestimmungen aber nicht in allen Details, da ich bei beiden keinen Account habe und auch keinen machen werde.
#17
prissi,'index.php?page=Thread&postID=112857#post112857' schrieb:Bevor das hier zu sehr entgleist: Die Artistic Licence erlaubt Videos, Freeware paksets (pak64/128.german und pak.96/192Comic) nach deutschem Urheberrecht nicht (da die gar keinen Lizenz haben). Also wenn irgendwer von pak192.comic oder pak128german hier sein Ok gibt, dann würde ich das als offiyielle Zustimmung auffassen.
...

pak192.comic hat ne Lizenz

Flemmbrav,'index.php?page=Thread&postID=107745#post107745' schrieb:.... Das Pakset steht auch weiterhin unter CC-BY-SA Lizenz. ...

pak64.german hat keine
#18
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=112858#post112858' schrieb:...
Pak192.comic steht, wie weiter oben schon erwähnt, unter CC-BY-SA. Verbreiten, verändern und verkaufen ist damit erlaubt, solange die Autoren genannt werden. Veränderte Werke stehen weiterhin unter CC-BY-SA, aber ob das für ein Video überhaupt gilt, sei mal dahingestellt - falls dem so wäre, wäre ja auch nichts verloren.
...

oh ho, Du weist also selber nicht ob Eure verwendete Lizenz für Videos gilt oder nicht

Gratuliere zur Verwendung einer Lizenz deren Inhalt und Weitreiche ihr selber nicht kennt wie es scheint.
#19
Wo ist der freundliche Ton aus dem Forum hier hin? Bitte etwas sachlicher bleiben. Sonst mache ich hier zu.

Danke fuer den Hinweise mit der CC-SY-AA, da muss ich dass in dem Installer aendern.
#20
FrankP,'index.php?page=Thread&postID=112862#post112862' schrieb:oh ho, Du weist also selber nicht ob Eure verwendete Lizenz für Videos gilt oder nicht
Gratuliere zur Verwendung einer Lizenz deren Inhalt und Weitreiche ihr selber nicht kennt wie es scheint.

Doch, den Inhalt kenne ich schon, aber da steht nunmal nicht explizit drin "Wird ein Video von einem Spiel erstellt welches Grafiken unter CC-BY-SA nutzt, so muss auch das Video, entsprechend der Share-Alike Klausel, unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden". Warum das nicht drinsteht sollte auch klar sein - der Lizenztext ist lange genug, auch ohne dass alle möglichen Situationen gesondert aufgezählt werden.

Genau genommen spricht die Lizenz von "Abwandlungen", welche der CC-BY-SA unterstehen würden, und "Sammelwerken", bei denen das Sammelwerk eine abweichende Lizenz haben darf bzw. die Bestandteile unterschiedliche Lizenzen haben können. Die Schwierigkeit ist, festzustellen, ob ein Video nun das eine oder das andere ist. Denn eine Abwandlung wäre - in dem Fall - eher ein neues Pakset auf Basis des p192c, wie es die Indonesier machen. Ein Sammelwerk wäre es hingegen, wenn jemand zB. mehrere Paksets auf eine einheitliche Größe bringt und als Mischwerk anbietet. Die Bestandteile des p192c wären weiterhin unter CC-BY-SA, und Bestandteile des pak64 weiterhin unter Artistic License. Der SA-Aspekt greift also nicht auf das ganze Paket.

Die Lizenz gibt natürlich Definitionen für beides, aber auch diese sind in Randbereichen auslegbar, so wie es in jedem noch so gut aufgesetzten Vertrag oder Gesetz irgendwelche Bereiche gibt, die nicht komplett eindeutig sind. Das ist leider nie vermeidbar, zugleich aber kein Grund, auf Gesetze und Verträge generell zu verzichten. Das Problem ist hier auch gar nicht in erster Instanz - Die Intention des SA-Aspektes war, geschlossene bzw. lizenzlose Abwandlungen unseres Paksets zu verhindern. Videos sind uns diesbezüglich egal, daher gilt: Wenn jemand die Lizenz so auslegt, dass Videos in den Bereich der Sammelwerke fallen, ist das völlig okay für uns, gar kein Problem. Wenn jemand die Lizenz so auslegt, dass Videos Abwandlungen sind, und seine Videos deshalb unter CC-BY-SA stellt, dann ist das auch völlig okay für uns.

Blöd wirds eben in zweiter Instanz - was, wenn jemand Teile eines Videos, welches pak192.comic zeigt, aber nicht unter CC-BY-SA veröffentlicht wurde, verwendet, als ob es unter CC-BY-SA stünde, mit der Begründung, dass es als Abwandlung de jure unter dieser Lizenz steht, auch wenns de facto anders veröffentlicht wurde? Das führt zu weit, als dass man es hier erörtern könnte, und betrifft uns als Originalautoren glücklicherweise nicht. Es schadet aber auch nicht, auf solche potentiellen Szenarien hinzuweisen, recherchieren kann der Fragesteller ja dann selber dazu.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste