31-05-2012, Thursday-17:29:21
Alle Haltestellen, die mehrere Verkehrssysteme zusammenbringen, müssen als eine einzelne Haltestelle (1) gebaut werden, ansonsten wird nicht umgeladen. Ebenso müssen alle Haltestellen Fracht umschlagen können, entweder mit min. 1 Teilstück des Bhf als Frachtbahnhof oder durch anbauen einer Lagerhalle, Tanks usw.
(1) Der Lkw Ladeplatz muß direkt an den Bhf anschliessen, und darf keinen eigenen Haltestellen Namen haben. Haben der Bhf und die Lkw Haltestelle 2 verschiedene Namen, erfolgt kein Frachtumschlag vom Lkw zur Bahn, oder umgekehrt. Es muß auch genügend Lagerkapazität vorhanden sein, besonders wenn der Zug zu 100% laden soll.
Und dann noch die Frage: Sind die Raffinerie und der Autohersteller über Verträge miteinander verbunden? Fabrik Infofenster: Abnehmer bzw. Lieferant
(1) Der Lkw Ladeplatz muß direkt an den Bhf anschliessen, und darf keinen eigenen Haltestellen Namen haben. Haben der Bhf und die Lkw Haltestelle 2 verschiedene Namen, erfolgt kein Frachtumschlag vom Lkw zur Bahn, oder umgekehrt. Es muß auch genügend Lagerkapazität vorhanden sein, besonders wenn der Zug zu 100% laden soll.
Und dann noch die Frage: Sind die Raffinerie und der Autohersteller über Verträge miteinander verbunden? Fabrik Infofenster: Abnehmer bzw. Lieferant