18-01-2010, Monday-21:57:04
Zitat:Original von michelstadtDürfte die Frage beantworten:
Sollte ich besser bei der Bahn anfragen oder nach dem Motto verfahren: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort?
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Zitat:§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Ex-Entwickler und Gründer des pak192.comic, Betreiber von Simutrans Hosting