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Gültigkeit von CC-Lizenzen
#3
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:1) Zunächst mal der Begriff "Recht am eigenen Bild" - unter diesem versteht man nämlich Bilder, die einen zeigen, nicht Bilder, die man selber erstellt hat. Daher hat der Begriff hier mal gar nix verloren.
Das gilt auch für das Recht am eigenen Werk, das habe ich nachgebessert.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:2) Was du beschreibst ist die Situation in Deutschland, da man nach deutschem Recht niemals Urheberschaft aufgeben kann. Nach der Rechtssprechung in anderen Staaten hingegen schon, und dann hat der Urheber auch keine Rechtsansprüche mehr (weil er sie selber aufgegeben hat). Wenn als ein Amerikaner etwas unter CC veröffentlicht, dann gibt er damit tatsächlich auch sein "Urheberrecht" auf, und egal, was du dann damit machst, er kann nix mehr dagegen tun. Blöd nur, wenn er es als CC-SA rausgibt, denn in diesem Fall kannst du als Deutscher den SA-Anspruck streng genommen nicht erfüllen, da du weiterhin dein Urheberrecht behalten würdest.
Das mag sein, dass es in anderen Ländern so ist, in Deutschland ist es allerdings generell nicht so. Da ich mich gerade auf deutschen Boden befinde, DLP höchstwahrscheinlich auch, der Urheber eventuell auch, dann bewegt es sich nach wie vor im deutschen Recht. Mit der Nationalität hat das eher sekundär etwas zu tun. Ist der eine Amerikaner, also der Urheber, der Nutzer aber ein Deutscher, so ist es durchaus möglich, dass der Amerikaner den Deutschen in Deutschland auf den Urheberrechtsanspruch verklagt.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Blöd nur, wenn er es als CC-SA rausgibt, denn in diesem Fall kannst du als Deutscher den SA-Anspruck streng genommen nicht erfüllen, da du weiterhin dein Urheberrecht behalten würdest.
Beziehst du das jetzt auf den Amerikaner im Vorsatz? So macht dein Satz keinen Sinn. Die andere Seite ist sowieso, dass es darauf auch ankommt, in welchen Staaten die Lizenz juristisch anerkennt ist
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Insbesondere dann, wenn eben kein CC-BY verwendet wird, sondern nur CC, so dass man gar keinen Ersteller kennt? Die Antwort darauf lautet: Kannst dir ja im Einzelfall einen Rechtsanwalt zulegen und einen Rechtsstreit anfangen, denn sonst wird das nie geklärt.
Eine CC-Lizenz gibt es nicht. Die Auswahl hast du hier: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Wenn nur jemand CC nennt, dann ist das Bild nicht mit einer juristisch anerkannten Lizenz ausgestattet. Dann heißt es im Zweifelsfall keinen Anwalt nehmen, sondern das Bild nicht nutzen. Ich denke so dumm wird keiner sein und das auch noch juristisch prüfen... Neben diesen im Link genannten Lizenzen gibt es noch CC-00, dann gibt der Urheber seine Rechte ab, d.h. Public Domain.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Im Klartext: Wir, das Erstellerteam, hat Zeugs gebastelt und gibts raus. Wir haben uns geeinigt, dass man unser Zeug weiterverbreiten und verändern darf, solange man unseren Namen nennt und auch anderen weiterverbreiten und verändern erlaubt. Welche Lizenz es genau ist spielt dabei eigentlich keine Rolle - wir räumen jedem Verwertungsrechte ein.
Das gilt generell aber nur für eure Inhalte. Solange Ihr es unter der genannten (aber unspezifizierten d.h. juristisch nicht spezifizierten Lizenz [CC-BY-SA]) weiterverbreitet, ist nicht mal klar, unter welchen spezifizierten Bedingungen, da es zwischen den einzelnen Versionen noch mal Anpassungen gibt zur juristischen Nutzung in anderen Ländern.

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Versuch mal, ein Buch, das du geschrieben und einem Verleger verkauft hast, wieder aus dem Verkehr zu nehmen... ist die gleiche Situation, du bist der Urheber, anderen hast du nur diverse Rechte zugestanden Wink
Das ist Unsinn, da rechtlich legitim erworbene Bücher nicht das Eigentum des Urhebers sind, sondern lediglich der schriftliche/bildliche Inhalt. Da der Autor und vermutliche Urheberrechtshalter zu einem Zeitpunkt das Verlegen der Bücher in Auftrag gegeben hat, hat er rechtlich keine Chance schon verkaufte Bücher zurückzunehmen. Er kann das Verlegen durchaus stoppen, das hat aber keine Auswirkungen auf Werke, die bereits verkauft wurden.

Darum geht es mir auch nicht. Addons und Computerprogramme/Programmierschriften und auch solche spezifizierten Listen, die hier vornehmlich vorkommen, sind durchaus Werke, deren Nutzung man nachverfolgen kann, da sich hier alles im öffentlichen Raum abspielt. Im Gegensatz zu Büchern, die handfeste Gegenstände sind, deren Aufenthaltsorte man verschleiern kann, ist die diegitale Welt gut dokumentiert und einfacher durchsuchbar nach spezifizierten Begriffen, sodass es durchaus möglich ist die Nutzung von solchen Addons/Programmierschriften, etc, zu verfolgen und auf die korrekte Nutzung zu überprüfen. Wie sind im 21. Jahrhundert, nicht mehr im Mittelalter! ^^
Zumindest was sich online hier abspielt ist es verfolgbar, weshalb der Urheber durchaus hätte eingreifen können. Generell hat das aber schon nichts mehr mit der Diskussion zu tun.
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Gültigkeit von CC-Lizenzen - von TZV - 06-04-2015, Monday-15:14:06
[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-15:35:55
[Kein Betreff] - von TZV - 06-04-2015, Monday-16:00:50
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[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-23:25:03
[Kein Betreff] - von Rainer - 06-04-2015, Monday-23:35:15
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