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Gültigkeit von CC-Lizenzen
#7
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Mit dem kleinen Detail, dass ich kein Deutscher bin. Damit gibts zwei Möglichkeiten:
1) Ich veröffentliche mit AT-Port, der für Österreich super ist - Für Deutschland aber auch nicht "richtiger" als die US-Version
2) Ich veröffentliche mit allen Ports. Das geht, da CC dem Urheber einräumt, auch weitere Lizenzen für seine Werke zu verwenden, sofern diese nicht im Gegensatz zur CC-Lizenz stehen. Daher dürfte ich durchaus sagen, das Zeug steht unter allen möglichen CC-BY-SA-Versionen Big Grin. Dann gibts auch eine Lizenz, die für Deutschland anwendbar ist. Nein, du musst mir nicht sagen, was für ein Schwachsinn das ist.
Jedenfalls ist das Pakset als Ganzes dann nicht nur von mir Ösi bearbeitet, sondern auch von ein paar Piefken, und sogar Werke von Brasilianern und Tschechen sind dabei. Ergo geht nur eine "Internationale" Lizenz - das nächste dazu ist unported Big Grin
Ersteres nenne ich jetzt nicht, da ich es hier mit erläutere, da es zusammen gehört.

Das hast du falsch verstanden, da die portierten Versionen nichts anderes sind, als die übersetzten Versionen einer Lizenz. Sind die Rechtsgeber klar Deutscher, Österreicher oder Tscheche, dann wäre bei einer alleinigen tschechischen Textgebung nicht gewährleistet, dass der deutsche es lesen könnte. Rechtlich gesehen wird damit nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Deutschland die Geschäftsbedingung nicht ausreichend erklärt, womit die Lizenzierung als CC-BY-SA X.X nichtig wäre. Rechtlich würde das nicht standhalten. Im Rahmen dessen ist die Nennung der Version wichtig, da nämlich zum Beispiel bei der Version 4.0 bei der Weiternutzung eine Zeitspanne von 30 Tagen besteht, wenn die Datei falsch Verwendet wurde, diese Angabe zu beheben. Bei den alten Lizenzen, ich merke du hast dir diese Texte dazu nie durchgelesen, erlischt das Nutzungsrecht im Rahmen dieser AGB sofort nach der falschen Nutzung. Danach wird es ein Kopierrechtsproblem, das ist aber etwas weit aus dem Fenster, wenn ich das auch noch erkläre. Pauschalisieren kann man das nicht. Anscheinend kennst du nicht mal den kleingedruckten Text in Lizenzen, die du nutzt ^^
Sry, das ist fahrlässig - gerade im Bezug auf das Recht am eigenen Werk.

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Nicht "eine passende wie man will". Wie gesagt, es gibt Unterschiede, aber die Quintessenz ist identisch. Und darum gehts mir ja auch, wie ich schon zuvor gesagt hatte. Ich sage "Nehmt mein Zeug, macht damit was ihr wollt, aber schreibt meinen Namen dazu und wenn ihr was daraus macht, dann lässt auch andere damit weiterbasteln". Rein rechtlich gesehen ist das eine Einwandfreie Willenserklärung, und völlig ausreichend, um jemanden zu verklagen, der meinen Namen nicht angibt. Ja, ist wirklich so, das ganze Lizenzzeug kümmert sich nur um Details.
Und genau dieser Satz wird in allen CC-BY-SA-Versionen mit unterschiedlichem Wortlaut angeführt. Ich muss nicht sagen, welche Lizenz es genau ist, damit du weißt, dass du meinen Namen angeben musst.

Siehe oben.

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Deutschland versteht CC-Lizenzen als AGB, andere Nationen sehen das wieder anders. Wusstest du, dass eine EULA, welche du erst lesen kannst, nachdem du den Datenträger einlegst, in Deutschland keine Gültigkeit hat? Zumindest laut Gesetzeswortlaut. (außer, das hat sich in den letzten Jahren geändert...)
Aber genau weil die CC-Lizenz eine AGB ist, kannst doch leicht nachvollziehen, dass du alles mögliche selber in so eine Lizenz schreiben darfst, genau wie in eine AGB. Naja, abgesehen von dem, das keiner drin erwartet, aber trotzdem werden AGBs individuell geschrieben. Die CC-Lizenz ist eine AGB. Logische Folgerung: Man darf sich eine Lizenz wie die CC selber schreiben Big Grin
Na klar kannst du das im Prinzip. Es muss eben rechtlich einwandfrei sein, das ist die Kunst dabei Big Grin Jeder hat irgendwo Nutzungsbedingungen, wie beispielsweise Foren oder Seiten im Internet. Solange die im rechtlichen Rahmen bleiben, gibt es keinen Grund, warum man die AGB nicht nach eigenen Ermessen auslegt.

Ein Paradebeispiel ist übrigens die Wikipedia, die vor einigen Jahren von der GNU-Lizenz über eine solche zusätzliche AGB, die es erlaubte ohne Befragung jedes einzelnen Users, zu CC-BY-SA 3.0 zu wechseln. Soviel auch zu deiner Aussage, dass eine Änderung der Lizenz im Nachhinein nicht möglich sei, denn das ist es durchaus.

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Das Problem ist, dass wir von der Annahme ausgehen, jemand, der sein Geistiges Werk zur Vervielfältigung freigegeben hat, entscheidet sich einfach so um und bekommt Recht - was so in dieser Reihenfolge nicht passieren kann.
Was jedoch passieren kann ist, dass ein Verlag ein Buch veröffentlicht, an dem er gar keine Rechte hat, also ein Manuskript klaut. Die daraus entstandenen Drucke mögen physische Bücher sein, aber rein rechtlich gesehen sind diese nichts anderes als unerlaubte Kopien. Also das gleiche, als wenn du ein Buch durch den Scanner jagst, die gedruckten Seiten zusammentackerst und das auf Ebay verkaufen willst. Halt, stopp - nicht wenn du es tust (sonst wärst du ja der Kopierer), sondern ein Dritter, und du verkaufst es nur.
Üblicherweise wirds halt so gehandelt, dass der Urheber des Werkes ordentlich Kohle bekommt, aber die Kopien im Umlauf bleiben dürfen - allerdings ist das eine Vereinbarung, die ein Gericht entscheiden muss, nichts was "einfach so" der Fall wäre.
Frag doch mal unseren deutschen Ex-Minister Herr von und zu Guttenberg und was mit dessen Bücher passiert ist und wie sie heute noch offen gehandelt werden Wink

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:In Deutschland darfst du alte Versionen verkaufen, jedoch keine Neudrucke, nur Aufgrund des Urheberrechtes. Ein Neudruck ist dabei jede Version seit Druckverbot. Sieht man den Urheber von Mein Kampf als jemanden, der es sich nach der Veröffentlichung anders überlegte und den Druck verbot, hast du wohl Recht - das ging in diesem Fall aufgrund des Verstoßes gegen die Sitten (oder wie auch immer das dann in Deutschland genau genannt wird). Hätte Hitler zwar "Mein Kampf" geschrieben, aber nie veröffentlicht, und erst nach seinem Tod hätte eine Druckerei damit begonnen, wäre es wohl - sofern trotzdem die Bayern die Urheberrechte vererbt bekommen hätten - generell verboten. Bis nächsten Monat.
Wie gesagt, das Urheberrecht liegt heute beim Bayerischen Staat. Abgesehen... Hast du es mal gelesen? So ein zäher Wälzer braucht nicht gedruckt zu werden ^^

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Nein, es ist KEIN Geschäftsvertrag, und wer das glaubt, hat selbst noch einiges zu lernen :whistling:
Ja, es gibt viele Versionen. Also: Unter welcher Version sollen die Künstler ihre Einzelwerke veröffentlichen, damit das Pakset als solches eine einzige Lizenz hat, welche auch durchgängig gültig ist, egal wo wir es veröffentlichen?
Es kommt drauf an, in Korea und Mexiko sind bei heute beispielsweise sämtliche Quellcodes aufgrund deren Gesetzeslage de facto kein Werk, das urheberrechtlich geschützt werden kann. Welche Lizenz ihr letztlich nutzt ist mir egal. Ich als Nutzer stehe aber auf dem Schlauch, wenn ich keine eindeutige Formulierung habe, nach der ich mich richten muss. Wie gesagt, es sind kleinere Details dabei, die man bei der Wahl der Lizenz wirklich beachten sollte, auch im Bezug auf die Nutzung in anderen Ländern. Wenn es wirklich so wäre, dass es keinem interessieren würde, was gemacht würde, wäre das pak zudem public doamin. Aber klar, dazu würdet Ihr euch im Nachhinein ebenfalls nicht durchringen können. Mir ist es wie gesagt letztlich egal, welche Lizenz ihr nutzt, das ist nicht mein Bier Tongue - lediglich letztlich die Bedingungen der Lizenz, zu der Ihr euch durchgerungen habt. Ansonsten halte ich mich an das deutsche Rechtssystem, da ist eine einfache Formulierung CC-BY-SA nämlich nichts wert.

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Wenn es so funktionieren würde, wie du es hier erscheinen lässt, gäbe es keine CC-Lizenzen. Wozu sollte ich mir im Internet Grafiken suchen, die ich "frei verwenden darf", wenn nachher doch der Autor kommen dürfte und sagen "Nein, so nicht!". Deshalb darf die CC-Lizenz nicht zurückgenommen werden, wie die meisten derartigen Lizenzen (Ginge es, zB. mit der Artistic Licence, hätten wir kein Simutrans mehr)
Es gibt einen Unterschied zwischen "frei verwenden darf", der public domain die du erklärst, und einer Nutzung unter "freien Lizenz", das heißt einen Vertrag mit Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Im Deutschland ist es durchaus möglich durch das Recht am eigenen Werk/Bild das wieder zu verbieten. Das Zurücknehmen der CC-Lizenz ist durchaus nicht möglich, aber du kannst eben durch deine Rechte, die Dir durch dein Land (übrigens gibt es dazu auch eine UN-Regelung, in denen auch AT ein Mitglied ist) gegeben werden, vereinzelt eingreifen. In Deutschland ist es wie gesagt durchaus möglich.
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Gültigkeit von CC-Lizenzen - von TZV - 06-04-2015, Monday-15:14:06
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