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Gültigkeit von CC-Lizenzen
#5
Weil der obere Teil ein Witz ist, kürze ich zu den kleinen Details ab, auch weil es OT ist ^^ Du solltest dich aber mal eingehender damit beschäftigen, weil da einige Patzer drinnen sind, auch weil dein "Nö" im Bezug auf CC-Lizenzen, wie du es ja sagst, dann ein Bruch eines Geschäfts wären, das heißt, ein ganz anderes Kaliber, bei dem man sogar noch zusätzlich Schadensersatz fordern könnte Big Grin

Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Ja schön. Dann sage ich eben, es ist CC-SA-BY 3.0 unported. Oder 4.0 unported. Dass es da Detailunterschiede gibt, ist klar. Aber alles, was Versionsunabhängig ist (der überwiegende Großteil) ist mit CC-BY-SA ausreichend spezifiziert. Es wird nicht einfach gesagt "Haha, da fehlt ne Nummer, als ist da gar nix!"
Es macht durchaus einen Unterschied, da du mit den nicht portierten Versionen der Lizenz rechtlich in Deutschland nicht einwandfrei arbeitest und die US-Version nutzt. In den Nummern gibt es durchaus Unterschiede, da die sie andere Inhalte haben. Deswegen ist es auch rechtlich gesehen essentiell anzugeben, um welche Version es sich handelt. Immerhin geht es hier nicht zu bei 1 2 oder 3 und man sucht sich halt eine passend wie man es will aus, sondern um die Spezifikation und die Wahrung eines Urheberrechts bzw. auch die Spezifizierung des Nutzungsrechts in anderen Ländern. Da es ja AGB-Ähnlich ist, setzt du nicht mal die Regeln eindeutig fest, nach denen die und auch deine Inhalte genutzt werden dürfen.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Äh... bitte, was? Nein, man kann den Verleger (dem man die Verwertungsrechte verkauft hat) eben nicht stoppen, nicht einfach so. Dank deutschem Urheberrecht geht das noch bei Ausnahmefällen, wenn es anders umgesetzt wird, als vom Autor erwünscht, gegen gute Sitte verstößt etc. - aber niemals einfach so. Wenn es zurückgezogen wird, dann wird es aber auch gänzlich zurückgezogen. Natürlich ist keiner Kriminell, wenn er dann das Buch hat und nicht zurückgibt, aber er könnte es zB. nicht weiterverkaufen, weil er dann ja Inhalte des Urhebers weiterverkauft... etc. pp. - Also im Grunde so, als hätte man "Mein Kampf" am Dachboden Wink
Quark. Weiterverkaufen darf er es logischerweise schon, da das Buch selber als Objekt gehandelt wird, das geistige Werk, also der Inhalt, aber unverändert der gleiche bleibt. Das wird ja tagtäglich bei Ebay, Amazon oder dem normalen Buchhändler so gemacht. Bei Mein Kampf handelt es sich lediglich um das Verlagsmonopol, d.h. Urheberrecht, des bayerischen Staats, das dieses Jahr verfällt oder schon in den ersten Monaten verfallen ist (so sicher bin ich mir nicht wann genau). Des macht allerdings keinen unterschied ob du das Buch verkaufst oder nicht, da es sich bei einem Buch rechtlich um dein Eigentum handelt. Vielleicht lebst du noch im Sozialismus, da war das vielleicht anders Big Grin
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Nein, hätte er nicht. Denn der Urheber bin ich, und ich sehe mich absolut nicht im Recht irgendjemanden die Nutzung oder Veröffentlichung meiner unter CC-BY-SA-Lizenz veröffentlichten Werke zu verbieten. Allenfalls aufgrund der Tatsache, dass er mich nicht als Autor genannt und unter CC-SA-BY gestellt hat, was sowohl BY als auch SA verletzt. Wink
Nein, wirklich, wenn ich das tun könnte, dann könnte ich es bei jedem tun. Dann könnte ich in 5 Jahren hier vorbeischaun, und das ganze Comic-Pakset verbieten, soviel wie da von mir dabei ist xD Wenn du ernsthaft glaubst dass das so geht... dann hast wahrscheinlich im Prinzip Recht, würdest es aber niemals bekommen Wink
Dann lerne mit Lizenzen umzugehen und nenne auch eine CC-Lizenz, die es gibt. Immerhin handelt es sich ja um einen Geschäftsvertrag, den es aber ohne Nummer nicht gibt. Wie gesagt, CC-BY-SA gibt es in mehreren Versionen, die rechtlich gesehen nicht in allen Ländern gleich wirken, aber mit der neusten Version halt in immer mehr Rechtssysteme konform eingefügt werden.

Ich habe durchaus schon viele Jahre Erfahrung mit der Lizenz und nutze sie für viele meine Bilder. Auch international werden die verschiedenen CC-Lizenzen, die ich nutzen, auch auf Aufforderungen, erfüllt und im Zweifelsfall auf Anfrage die Bilder entfernt. Rechtlich bin ich mit diesen Lizenzen übrigens selbst schon vorgegangen, mehrfach erfolgreich. Ich würde das nicht, wie du es meinst, auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin handelt es sich um etwas rechtlich einwandfreies und nicht irgendeine Formulierung.
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Nachrichten in diesem Thema
Gültigkeit von CC-Lizenzen - von TZV - 06-04-2015, Monday-15:14:06
[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-15:35:55
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[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-23:46:24
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